NEU! Bundesenergieeffizienzgesetz
Das Bundesenergieeffizienzgesetz wurde nun endgültig beschlossen und tritt mit 01.01.2015 in Kraft.
Ziel ist es eine 20%ige Energieeffizienzverbesserung bis 2020 zu erreichen. Betroffen sind vor allem Energieversoger und große Unternehmen.
Große Unternehmen sind Unternehmen
> 250 Beschäftigte
oder
< 250 Beschäftigte
und mit einem Umsatz von mehr als 50 Mio. €
und einer Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. €
für diese ergeben sich folgende Verpflichtungen:

Die vorgesehene Zeitschiene sieht im Moment wie folgt aus:
Meldungen an die Monitoringstelle
-> Ende Jänner 2015
über die geplante Einführung eines Energiemanagementsystems
-> November 2015
über das zertifizierte Energiemanagementsystem
oder über die Durchführung eines externen Energieaudits der Effizienzmaßnahmen aus 2014 und 2015
-> laufend 2015 – bis 14.2.2016
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung.
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